In­form­a­tion­en für Mit­arbeit­er­*innen

Die Pflege von Angeh?rigen stellt Besch?ftigte vor eine gro?e zeitliche, k?rperliche und seelische Herausforderung. Um die Pflegeverantwortung mit dem Beruf zu vereinbaren, bedarf es zeitlicher Flexibilit?t und individueller L?sungen der Arbeitszeitgestaltung. 

Im Folgenden erhalten Mitarbeiter*innen einen ?berblick über die familienfreundliche Gestaltung der Arbeitszeit an der Universit?t Paderborn sowie über gesetzliche und tarifliche Regelungen einer Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung.

Fam­i­li­en­fre­und­liche Gestal­tung von Arbeit­szeit & Arbeit­sort an der UPB

Die Universit?t Paderborn bietet Mitarbeiter*innen flexible Regelungen zur Gleitzeit, die M?glichkeit der Mobilen Arbeit und eine gro?e Bandbreite realisierbarer Teilzeitmodelle. Damit leistet die Universit?t Paderborn einen wertvollen Betrag zur besseren Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und beruflichen Verpflichtungen.

?ber die konkreten Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitszeitanpassung informiert 澳门赌场注册,博狗网上赌场 Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin. Bitte vereinbaren 澳门赌场注册,博狗网上赌场 dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.

Die Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit bietet den Mitarbeiter*innen der Universit?t Paderborn die M?glichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und mit Care-Verantwortung zu vereinbaren. 

Zur flexiblen Gestaltung der t?glichen Arbeitszeit gilt nach der Dienstvereinbarung die Rahmenzeit von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr als die Zeit, in der die Mitarbeiter*innen den Beginn und das Ende der t?glichen Arbeitszeit selbst bestimmen k?nnen. Die Servicezeit zur Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit jeder Organisationseinheit mit ausreichender personeller Besetzung ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgelegt. 

Weitere Informationen & Beratung erhalten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 im Personaldezernat.

Mit der neuen Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit erm?glicht es die Universit?t Paderborn ihren Besch?ftigten dauerhaft, d.h. auch über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus, mobil zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Arbeiten an einem Ort au?erhalb der Universit?t für Besch?ftigte m?glich ist, sofern dafür geeignete T?tigkeiten ausgeübt werden.

Mobile Arbeit soll im Interesse von Dienststelle und Besch?ftigten M?glichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation schaffen und bietet Eltern sowie Besch?ftigten mit Pflegeverantwortung die M?glichkeit, Beruf und Familienarbeit besser miteinander vereinbaren zu k?nnen. Regelm??ige Mobile Arbeit soll grunds?tzlich nicht mehr als 40% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Bei Bedarf und wenn die Abl?ufe im Arbeitsumfeld es zulassen, ist es grunds?tzlich auch m?glich in h?herem Umfang mobil zu arbeiten. Bei einer 5-Tage-Woche kann darüber hinaus mit Zustimmung des jeweiligen Personalrates die H?chstgrenze für situative Mobile Arbeit auf bis zu 50 Tage pro Jahr erweitert werden. Weiterhin ist es nach individueller Prüfung ggf. auch m?glich, in famili?ren Sonderf?llen aus dem Ausland zu arbeiten. 

Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.

Für die individuelle Gestaltung eines Teilzeitarbeitsverh?ltnisses bietet die Universit?t Paderborn im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sehr flexible Rahmenbedingungen. So gibt es eine Vielzahl realisierter Teilzeitmodelle, die im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr hilfreich sind. 

Im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern wurde zur Unterstützung der individuellen Arbeitszeitgestaltung folgendes festgehalten:

?Besch?ftigungsverh?ltnisse sind so zu gestalten, dass Kindererziehung und die Betreuung pflegebedürftiger Angeh?riger mit der Wahrnehmung der Dienstaufgaben zu vereinbaren sind. Auf Antrag der Besch?ftigten soll im Einzelfall nach Wegen gesucht werden, eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit und eine individuelle Stundenarbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu erm?glichen. Es wird darauf geachtet, dass der Arbeitsumfang mit der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden kann.“ (Punkt 3.1.1)

Ferner wurde im Rahmenplan festgelegt, dass Leitungsfunktionsstellen so zu gestalten sind, dass sie von Teilzeitbesch?ftigten wahrgenommen werden k?nnen.

Bei Fragen zur Teilzeitbesch?ftigung wenden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich bitte an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in.

Ge­set­z­liche und tarif­liche Fre­is­tel­lungs­m?g­lich­keiten

Um pflegende Angeh?rige zu unterstützen, hat der*die Gesetzgebende verschiedene Modelle eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu gew?hrleisten.

Auch der Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst der L?nder (TV-L) und das Landesbeamtengesetz des Landes NRW beinhalten Regelungen, die beim Auftreten eines Pflegefalles in der Familie eine Freistellung erm?glichen.

Es kann vorkommen, dass die innerbetrieblich vereinbarten M?glichkeiten (z.B. Telearbeit, Gleitzeit) zur Betreuung von pflegenden Angeh?rigen nicht ausreichen und Arbeitnehmer*innen darüber hinaus für eine befristete Zeit eine teilweise oder vollst?ndige Freistellung von ihrer Arbeit ben?tigen. 

Der*die Gesetzgebende hat durch das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz die Freistellungsansprüche von Besch?ftigten für die Pflege eines nahen Angeh?rigen geregelt. Diese Gesetze besch?ftigen sich mit Freistellungsm?glichkeiten der Arbeitnehmer*innen und sollen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beitragen.

Weitere Informationen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 hier.

Der Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst der L?nder (TV-L) beinhaltet Regelungen zum Thema Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung, die beim Auftreten eines Pflegefalles in der Familie eine Freistellung erm?glichen.

TV-L: § 11 Teilzeitbesch?ftigung

TV-L: § 28 Sonderurlaub

TV-L: § 29 Arbeitsbefreiung
 

Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.

Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.

Hierzu ber?t das Personaldezernat gern weiter.