Rund­funk­bei­trag

In Deutschland ist jeder/jede gemeldete Austauschstudierende verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das Einwohnermeldeamt benachrichtigt den Beitragsservice automatisch, sobald 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich in Paderborn angemeldet haben. 澳门赌场注册,博狗网上赌场 erhalten dann Ihre pers?nliche Beitragsnummer, die 澳门赌场注册,博狗网上赌场 für alle weiteren Kontakte mit dem Beitragsservice verwenden müssen.

Prinzipiell gilt: 

Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabh?ngig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Dabei ist egal, ob und wie viele Empfangsger?te wie Radio, Fernseher, Computer oder Smartphone dort vorhanden sind. 

In einer Wohngemeinschaft (WG) werden die Kosten grunds?tzlich unter allen WG-Mitgliedern geteilt. Ein*e Mitbewohner*in muss sich beim Beitragsservice als Verantwortliche*r registrieren lassen und ist für die Zahlung zust?ndig. Wer diese Person sein soll, entscheidet man gemeinsam. Die anderen WG-Mitglieder k?nnen sich bei der Beitragsstelle abmelden, sofern sie gleichzeitig den/die Beitragszahler*in für die Wohnung mitangeben.

? Bitte beachten 澳门赌场注册,博狗网上赌场, dass 澳门赌场注册,博狗网上赌场 selbst für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr zust?ndig sind. Weder die Universit?t noch die Studentenwerke Paderborn (STW) k?nnen in diesen Vorgang eingreifen.

Weitere Informationen zum Thema “Rundfunkbeitrag” finden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 hier und auf der Beitragsservice-Website